Porsche SE: Oberster deutscher Gerichtshof schließt Schadenersatzforderung über 5,4 Mrd. Euro aus
Porsche SE erklärt, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei für die unteren Instanzen bindend und lasse den Klägern keinen gültigen Anspruch.
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Porsche SE teilte mit, der Bundesgerichtshof habe in einer Weise entschieden, die für die mit dem zugrunde liegenden Fall befassten Gerichte bindend sei, und die Kläger hätten keinen gültigen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5,4 Mrd. Euro.
Die Forderung stammt aus einem Musterverfahren nach dem deutschen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, in dem rund 40 Kläger, überwiegend US-Hedgefonds, laut einer Pressemitteilung von Porsche SE etwa 5,4 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen wegen des Aufbaus der Beteiligung von Porsche SE an Volkswagen im Jahr 2008 forderten. Die Kläger warfen dem Unternehmen Marktmanipulation und fehlerhafte Offenlegung vor, wobei einige Klagen laut Mitteilung auch Kartellrechtsverstöße geltend machten.
Das Oberlandesgericht Celle hatte die Klagen am 30. September 2022 abgewiesen und dabei festgestellt, dass die damaligen Aussagen von Porsche SE zum Aufbau der VW-Beteiligung zutreffend gewesen seien, wie es in derselben Mitteilung heißt. Reuters berichtete seinerzeit, die Kläger, die dem Porsche-Management vorwarfen, seine Absichten gegenüber Volkswagen verschleiert zu haben, würden gegen dieses Urteil voraussichtlich Berufung einlegen. Bloomberg bezeichnete die Kläger als Hedgefonds sowie weitere institutionelle und private Anleger, die angaben, beim Handel mit VW-Aktien während des gescheiterten Übernahmeversuchs von Porsche im Jahr 2008 Geld verloren zu haben. Gulf News nannte unter Berufung auf eine Erklärung der Porsche Holding einige der an einem verwandten Verfahrensstrang über 1,2 Mrd. Euro beteiligten Hedgefonds: Viking Global Equities, Glenhill Capital und David Einhorns Greenlight Capital.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs erweitert dieses Ergebnis von 2022, indem sie es für die noch mit dem Fall befassten unteren Instanzen bindend macht. Für die börsennotierte Sportwagensparte von Porsche AG, bekannt als P911, ist die Wirkung indirekt: Das Urteil beseitigt eine rechtliche Belastung der Muttergesellschaft Porsche SE, nicht aber einen unmittelbaren Anspruch gegen das operative Geschäft, das nie als Beklagte benannt war. Da das Risiko der Muttergesellschaft nun klarer begrenzt ist, beseitigt das Urteil eine wesentliche Quelle rechtlicher Unsicherheit auf Ebene der SE, statt sie lediglich einzugrenzen.